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   OLG Hamm, 18.09.2003 - 15 VA 8/03   

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OLG Hamm, 18.09.2003 - 15 VA 8/03 (https://dejure.org/2003,11834)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.09.2003 - 15 VA 8/03 (https://dejure.org/2003,11834)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. September 2003 - 15 VA 8/03 (https://dejure.org/2003,11834)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Akteneinsicht eines Dritten gem. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) in Abschriften des Eröffnungsantrags und des Gutachtens eines Insolvenzverwalters ohne Einwilligung der Parteien; Abwägung des Vorliegens eines rechtlichen Interesses an der ...

  • zvi-online.de

    EGGVG § 28 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 299 Abs. 2; InsO § 26
    Akteneinsicht eines Gläubigers auch bei wegen Masseunzulänglichkeit abgewiesenem Insolvenzeröffnungsantrag des Schuldners

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Akteneinsicht eines Dritten gem. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung ( ZPO ) in Abschriften des Eröffnungsantrags und des Gutachtens eines Insolvenzverwalters ohne Einwilligung der Parteien; Abwägung des Vorliegens eines rechtlichen Interesses an der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 283
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 25.07.2000 - 11 VA 7/00

    Voraussetzungen der Akteneinsicht durch Dritte

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2003 - 15 VA 8/03
    Auch wird das rechtliche Interesse im Allgemeinen verneint, wenn der Dritte mit der Akteneinsicht Fakten über eine verfahrensfremde Person ermitteln will, und der Auskunftssuchende sein rechtliches Interesse auf ein rechtliches Verhältnis zu einem Dritten - so z.B. auf einen möglichen Anspruch gegen eine von der Schuldnerin verschiedene Person - stützt (vgl. OLG Brandenburg NZI 2000, 485 [486]).
  • OLG Naumburg, 10.12.1996 - 5 VA 6/96
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2003 - 15 VA 8/03
    Als berechtigtes rechtliches Interesse kann dabei auch angesehen werden, wenn die Beteiligte zu 1) durch die Akteneinsicht Erkenntnisse über noch vorhandenes Vermögen der Schuldnerin gewinnen will, um gegen diese selbst vorzugehen (vgl. hierzu OLG Köln MDR 1988, 502; OLG Braunschweig Rpfleger 1997, 229; OLG Naumburg MDR 1997, 474; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; Schmeel MDR 1997, 437).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2003 - 15 VA 8/03
    Dagegen wiegt das Interesse der Verfahrensbeteiligten daran, dass die in den Akten enthaltenen Angaben über sie nicht an außerhalb des Verfahrens Stehende weitergegeben werden, nicht gering, zumal dieses Interesse als Ausfluss des "informationellen Selbstbestimmungsrechts" seinen Ursprung in der Verfassung, nämlich Art. 2 Abs. 1 in Verb. Art. 1 Abs. 1 GG hat (vgl. BVerfG NJW 1988, 2031 und 3009).
  • BGH, 22.01.1952 - IV ZB 82/51

    Todeserklärung. Rechtliches Interesse

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2003 - 15 VA 8/03
    Darunter ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (vgl. BGHZ 4, 323, 325; KG OLGZ 1988, 190 = NJW 1988, 1738; Senat, Beschluss vom 28.08.1996, NJW-RR 1997, 1489).
  • OLG Hamm, 28.08.1996 - 15 VA 5/96
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2003 - 15 VA 8/03
    Darunter ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (vgl. BGHZ 4, 323, 325; KG OLGZ 1988, 190 = NJW 1988, 1738; Senat, Beschluss vom 28.08.1996, NJW-RR 1997, 1489).
  • OLG Celle, 28.10.1999 - 16 VA 2/99
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2003 - 15 VA 8/03
    Das Interesse der Beteiligten zu 1) ist in Fällen dieser Art nicht lediglich auf die Ermittlung einzelner, in der Akte möglicherweise enthaltener Fakten gerichtet, die zum Insolvenzverfahren keinen unmittelbaren Bezug haben (OLG Köln, JMBl. NRW 1997, 262; OLG Celle NZI 2000, 319; OLG Brandenburg a.a.O.).
  • OLG Köln, 10.02.1988 - 7 VA 6/87
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2003 - 15 VA 8/03
    Als berechtigtes rechtliches Interesse kann dabei auch angesehen werden, wenn die Beteiligte zu 1) durch die Akteneinsicht Erkenntnisse über noch vorhandenes Vermögen der Schuldnerin gewinnen will, um gegen diese selbst vorzugehen (vgl. hierzu OLG Köln MDR 1988, 502; OLG Braunschweig Rpfleger 1997, 229; OLG Naumburg MDR 1997, 474; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; Schmeel MDR 1997, 437).
  • KG, 09.02.1988 - 1 VA 5/87

    Rechtliches Interesse des Gläubigers an Akteneinsicht bei Hoffnung des Gläubigers

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2003 - 15 VA 8/03
    Darunter ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (vgl. BGHZ 4, 323, 325; KG OLGZ 1988, 190 = NJW 1988, 1738; Senat, Beschluss vom 28.08.1996, NJW-RR 1997, 1489).
  • OLG Brandenburg, 18.05.1998 - 2 VA 4/97

    Akteneinsicht aufgrund rechtlichem Interesse; Beginn der Verfahrensbeteiligung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2003 - 15 VA 8/03
    Als berechtigtes rechtliches Interesse kann dabei auch angesehen werden, wenn die Beteiligte zu 1) durch die Akteneinsicht Erkenntnisse über noch vorhandenes Vermögen der Schuldnerin gewinnen will, um gegen diese selbst vorzugehen (vgl. hierzu OLG Köln MDR 1988, 502; OLG Braunschweig Rpfleger 1997, 229; OLG Naumburg MDR 1997, 474; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; Schmeel MDR 1997, 437).
  • OLG Braunschweig, 08.11.1996 - VAs 1/96
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2003 - 15 VA 8/03
    Als berechtigtes rechtliches Interesse kann dabei auch angesehen werden, wenn die Beteiligte zu 1) durch die Akteneinsicht Erkenntnisse über noch vorhandenes Vermögen der Schuldnerin gewinnen will, um gegen diese selbst vorzugehen (vgl. hierzu OLG Köln MDR 1988, 502; OLG Braunschweig Rpfleger 1997, 229; OLG Naumburg MDR 1997, 474; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; Schmeel MDR 1997, 437).
  • BGH, 05.04.2006 - IV AR (VZ) 1/06

    Akteneinsichtsrecht Dritter, hier der Gläubiger des Insolvenzschuldners, in

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Grundsatz außer Streit, dass der Gläubiger eines insolventen Schuldners auch bei Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ein rechtliches Interesse an der Einsicht in die Insolvenzakte hat, das er zur ordnungsgemäßen Begründung eines Akteneinsichtsgesuchs nicht weitergehend darlegen muss (vgl. u.a. Brandenburgisches OLG ZIP 1998, 962; OLG Braunschweig ZIP 1997, 894; OLG Dresden aaO m.w.N.; OLG Düsseldorf ZIP 2000, 322; HansOLG Hamburg aaO; OLG Hamm ZIP 2004, 283; OLG Köln ZIP 1999, 1449).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2022 - 20 VA 6/20

    Zu den Anforderungen der Bewilligung von Akteneinsicht an einen nicht

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin haben innerhalb der Abwägungsentscheidung allerdings etwaige Geheimhaltungsinteressen der Parteien keinen grundsätzlichen Vorrang vor dem Informationsinteresse des Dritten, wie allerdings auch kein grundsätzlicher Vorrang des Einsichtsinteresses besteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 02.09.2021. Az. 101 VA 100/21, Tz. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.01.2017, Az. 4 A 1606/16, Tz. 63; OLG Hamm, Beschluss vom 18.09.2003, Az. 15 VA 8/03, Tz. 9, jeweils zitiert nach juris).
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